Wir arbeiten auf Augenhöhe zusammen, haben Gestaltungsspielraum sowie flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle.
Benefits
Wir bieten folgende akttraktive Zusatzleistungen und Rahmenbedingungen:
Mitgestaltung
Flexible Arbeitszeiten
Wir bieten Arbeitsmodelle, die zeitliche und räumliche Flexibilität ermöglichen, sofern es die entsprechende Situation zulässt.
Vergünstigungen
10% Vergünstigung auf Halbjahres-/Jahresfitnessabonnement; 10% Vergünstigung auf frei-verkäufliche Medikamente & Produkte für den persönlichen Gebrauch; Grippeimpfung + komplementäre Alternativen; Vergünstigungen bei Versicherungen & Büromaterial; Vergünstigungen über Spitex Schweiz: Flottenrabatt
Vorsorge Plus
Übernahme von 58% der Beiträge durch die Arbeitgeberin, 42% durch die Arbeitnehmenden; ab dem 5. Dienstjahr Wechsel in Vorsorgeplan mit Zusatzsparen; Koordinationsabzug wird dem Beschäftigungsgrad angepasst; bei unbezahltem Urlaub von weniger als 1 Mte übernimmt die Arbeitgeberin den ganzen Beitrag.
Events für Mitarbeitende
Verschiedene Personalaktivitäten wie Personalabende, Ausflüge etc.
Pause
Früchte und Kaffee/Tee gratis.
Förderung Mitarbeitende
Breites, internes Weiterbildungsangebot; nanzielle Unterstützung bei externer Weiterbildung (Arbeits-zeit, Kurskosten, Reisespesen) nach Vereinbarung.
Aus- und Weiterbildung
Breites, internes Weiterbildungsangebot; finanzielle Unterstützung bei externer Weiterbildung (Arbeits-zeit, Kurskosten, Reisespesen) nach Vereinbarung.
Elternurlaub Plus
Mutterschaftsurlaub: 16 Wochen, 100% entlöhnt; Vaterschaftsurlaub: 2 Wochen, 100% entlöhnt.
Unbezahlte Ferien
Pensionskasse: Bei unbezahltem Urlaub von weniger als einem Monat übernimmt die Arbeitgeberin den ganzen Beitrag
Kinderzulagen Plus
1 Kind CHF 250.00 pro Monat nach Beschäftigungsgrad; 2 Kinder CHF 180.00 pro Monat nach Beschäftigungsgrad; 3 Kinder CHF 110.00 pro Monat nach Beschäftigungsgrad; 4 Kinder CHF 40.00 pro Monat nach Beschäftigungsgrad; ab 5 Kinder keine Zulagen.
Ferien Plus
Personen in Erst- / Grundausbildung 33 Tage (mit normalem Lernendenlohn); bis zum vollendeten 49. Altersjahr 25 Tage; vom 50. bis zum vollendeten 59. Altersjahr 28 Tage; ab dem 60. Altersjahr 33 Tage